Mir und vielen Weltenbenbürger:innen ist schon lange klar, dass mit dem Bürokratiewahnsinn in der EU und auch ganz konkret vor Ort, in so manchen deutschen Städten und Gemeinden sowie den für «Recht und Ordnung» sorgenden „Amtsstuben“, vor allem eines bewirkt wird; Handlungsblockaden. Hin und wieder bekomme ich einen Denk-Zettel, quasi als Reminder daran. So auch gestern wieder.
Stell dir vor, es ist sonnig, der 03.September und ein Café in einer Stadt mit Aussenwirtschaft hat ein paar Tische, ein paar Stühle, drumherum Kübelpflanzen aufgestellt. An den Pflanzen hängen vier Glukosesirup-Biergemisch-Fallen und darin eine circa zwei bis drei Zentimeter dicke Schicht verendeter Insekten. So von mir gesehen und ich war an zwei Tagen hintereinander da, zu unterschiedlichen Zeiten. Ich konnte es nicht fassen und war schockiert. Eine Hornisse, die ja bekanntlich besonders unter Naturschutz steht, konnte ich gerade noch rechtzeitig aus diesem Sumpf befreien. Ich sprach mit der Servicekraft, dass diese Tötung von Insekten verboten und strafbar sei. Ihre Reaktion war Kopfschütteln und sie sei ja nicht die Besitzerin. Also dokumentierte ich, was ich gesehen hatte, und schrieb zwei E-Mails an die – gemäss meiner Recherche – zuständige Stadtverwaltung und die übergeordnete Stelle, die UNB, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Und dann? Ich hörte tagelang nichts. Es vergingen zwölf Tage mit herrlichem Wetter und das Café tötete weiter Insekten. Ich rechnete: in einer Saison von Mai bis September kommt da Einiges an Tierkadavern zusammen, denn es war kein «Ablenken», was ich sah. Diese Tiere wurden über die starken Duftstoffe regelrecht angelockt. Die toten Tiere, die ich aus den Fallen befreite, zählten 20-30 pro Falle. 30 Insekten in vier Lockfallen, pro Tag sind das 120 qualvoll verendete Tiere.
Wenn täglich etwa 100 Insekten von einer Einrichtung, die auf öffentlichen Grund steht, getötet werden,
das Amt mir nach zwölf Tagen mitteilt, dass es wegen Urlaub und anderen «zeitkritischen» Vorfällen, meine Meldung gerade erst weitergeleitet hat und nun über die «Zuständigkeit entscheidet».
wird mir wieder einmal übel. Da kann «von Amts wegen» keiner vorbei gehen und eine Belehrung machen? Nö! Das wäre ja Handeln. Schreiben geht, und in dieser Zeit darf weiterhin getötet werden.
Mein Fazit:
Eine Meldung unter dem Betreff «akut» ist ein Sachvorgang und der wird im Amt bekanntlich nacheinander abgehandelt, nicht dass ich es vergessen hätte, es war mir nicht mehr so präsent.
Eine akute Gefährdung und Tötung von Tieren ist nicht zeitkritisch, die Überziehung deiner Parkdauer hingegen hat sofortige Konsequenzen.
Herzenssache, auch in Notfällen
Patricia Myriam